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Rechtsinfos/Internationales Recht/UN-Kaufrecht

Das UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) vom 11. April 1980, auch CSIG genannt, ist maßgeblich für den internationalen Warenkauf bzw. -verkauf.

Das UN-Kaufrecht gilt praktisch für alle Exportgeschäfte und für ca. 80 % der Importe. Normalfall der Anwendung des UN-Kaufrechts ist der Warenkauf zwischen gewerblichen Verkäufern aus den verschiedenen Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



Das UN Kaufrecht und seine Vorteile
 
Die Rechtsposition des Verkäufers nach UN Kaufrecht
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen und UN Kaufrecht
 
Abwehrklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 


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