Das UN Kaufrecht und seine Vorteile | |
Die Rechtsposition des Verkäufers nach UN Kaufrecht | |
Allgemeine Geschäftsbedingungen und UN Kaufrecht | |
Abwehrklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen | |
Rechtsinfos/Internationales Recht/UN-Kaufrecht
Das UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) vom 11. April 1980, auch CSIG genannt, ist maßgeblich für den internationalen Warenkauf bzw. -verkauf.
Das UN-Kaufrecht gilt praktisch für alle Exportgeschäfte und für ca. 80 % der Importe. Normalfall der Anwendung des UN-Kaufrechts ist der Warenkauf zwischen gewerblichen Verkäufern aus den verschiedenen Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.