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Rechtsinfos/Internationales Recht/UN-Kaufrecht

Das UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) vom 11. April 1980, auch CSIG genannt, ist maßgeblich für den internationalen Warenkauf bzw. -verkauf.

Das UN-Kaufrecht gilt praktisch für alle Exportgeschäfte und für ca. 80 % der Importe. Normalfall der Anwendung des UN-Kaufrechts ist der Warenkauf zwischen gewerblichen Verkäufern aus den verschiedenen Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.